Blog · 9. Juli 2026
Seit dem 19. Juni 2026 verlangt der Gesetzgeber von vielen B2C-Online-Shops eine elektronische Widerrufsfunktion – gut sichtbar, jederzeit erreichbar und mit einem klaren zweistufigen Ablauf. Ein Klick soll für Kunden künftig genügen, um einen Vertrag zu widerrufen.
Dieser Artikel erklärt, was der neue § 356a BGB konkret verlangt, wer betroffen ist, welche Fehler abmahnfähig sind – und wie Sie die Pflicht in Shopware 6 sauber umsetzen.
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, mit der Verbraucher einen im Online-Shop geschlossenen Vertrag direkt per Klick widerrufen können. Rechtliche Grundlage ist der neue § 356a BGB, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 umsetzt.
Das Ziel des Gesetzgebers: Der Widerruf soll für Verbraucher genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss selbst – ein Klick statt Brief, PDF-Formular oder Kundenservice-Hotline.
Stichtag: Die Pflicht gilt seit dem 19. Juni 2026. Eine Übergangsfrist gibt es nicht – betroffene Shops müssen die Funktion seither vorhalten.
Die Pflicht trifft den klassischen B2C-Fernabsatz. Ob Ihr Shop betroffen ist, entscheidet sich vor allem daran, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Ein einfacher Link „Widerruf" reicht nicht. § 356a BGB stellt konkrete Anforderungen an Beschriftung, Platzierung und Ablauf:
Die Funktion muss gut lesbar mit „Vertrag widerrufen" oder einer gleichbedeutenden, unmissverständlichen Formulierung beschriftet sein. Kreative oder verschleiernde Bezeichnungen sind nicht zulässig.
Der Button muss während der gesamten Widerrufsfrist ständig auf der Online-Oberfläche verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein – nicht in Linklisten oder hinter dem Kundenlogin versteckt.
Zuerst startet der Kunde den Widerruf, anschließend bestätigt er ihn aktiv über eine gesonderte Schaltfläche, etwa „Widerruf bestätigen". So wird ein versehentlicher Widerruf ausgeschlossen.
Abgefragt werden dürfen ausschließlich der Name, Angaben zur Identifikation des Vertrags (z. B. Bestell- oder Vertragsnummer) und ein Kontaktweg für die Bestätigung. Ein Kundenkonto darf nicht vorausgesetzt werden.
Der Händler muss den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen – in der Praxis per automatischer E-Mail, inklusive Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Die Widerrufsbutton-Pflicht ist kein Kann, sondern ein Muss. Wer sie ignoriert, geht ein spürbares Risiko ein:
Fehlt der Widerrufsbutton oder ist er fehlerhaft umgesetzt, drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände – ein klassischer Abmahngrund im Wettbewerbsrecht.
Ist die Widerrufsfunktion nicht ordnungsgemäß bereitgestellt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. Kunden können ihre Bestellung also weit länger widerrufen als die üblichen 14 Tage.
Neben Abmahnungen sind Unterlassungsklagen, Bußgelder durch Aufsichtsbehörden und Schadensersatzansprüche möglich, wenn Verbraucher ihr Widerrufsrecht nicht ausüben können.
Die gute Nachricht: Shopware unterstützt die Widerrufsfunktion ab Werk. Sie müssen den rechtlichen Prozess nicht selbst entwickeln.
Shopware liefert ab Version 6.7.9.0 (Release April 2026) eine integrierte Widerrufsfunktion mit aus. Das Online-Formular lässt sich über die Erlebniswelten (Shopping Experiences) flexibel im Storefront platzieren – ohne Custom-Entwicklung.
Kunden reichen ihren Widerruf direkt elektronisch über das Formular ein. Der gesetzlich geforderte zweistufige Ablauf mit aktiver Bestätigung ist bereits vorgesehen.
Nach Eingang des Widerrufs wird automatisch eine Bestätigung ausgelöst. Der rechtlich vorgeschriebene Prozess wird damit systemseitig abgebildet.
Wer auf einer älteren Shopware-Version läuft, erhält die integrierte Funktion nicht automatisch und muss auf 6.7.9.0 oder neuer upgraden – oder die Widerrufsfunktion individuell nachrüsten.


Sie sind noch nicht auf einer aktuellen Shopware-Version? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt für ein Upgrade – lesen Sie dazu auch: Shopware 6 Upgrade Kosten.
Shopware 6 aktualisieren lassen – Jetzt Kontakt aufnehmenDer Widerrufsbutton ist seit dem 19. Juni 2026 Pflicht – kein Nice-to-have. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Shop betroffen ist, heben Sie ihn auf Shopware 6.7.9.0 oder neuer und aktivieren Sie die integrierte Widerrufsfunktion. Wer auf einer älteren Version bleibt, braucht eine individuelle Lösung.
Gerne prüfe ich Ihren Shop, führe das nötige Upgrade durch und richte die Widerrufsfunktion rechtssicher ein. Sprechen Sie mich an.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Shopware 6 Upgrade beauftragenErzählen Sie mir von Ihrem Projekt und was Sie erreichen möchten. Ich melde mich schnell mit den nächsten Schritten.
Ich bin derzeit für neue Projekte verfügbar und freue mich auf innovative Lösungen. Ob konkretes Vorhaben oder erste Ideen – ich freue mich auf Ihre Nachricht.